Block 5 · Quelle, Prüfdatum und Verfall

Eine Quelle lebt.
Ihr Status auch.

Deutschland-Tauchen trennt den letzten belegten Stand von aktueller Nutzbarkeit. Fünf Zustände zeigen, wann ein Beleg trägt, wann er erneut geprüft werden muss und wann eine kritische Aussage stoppt.

Helles KI-Symbolbild einer redaktionellen Quellenwerkstatt für Tauchplatzdaten
KI-Symbolbild · kein konkreter Tauchplatz
5eindeutige Lebenszyklus-Zustände
Profile
219
48 NRW · 6 Hessen · 13 Niedersachsen · 1 Hamburg · 2 Bremen · 2 Saarland · 9 Rheinland-Pfalz · 16 Baden-Württemberg · 42 Bayern · 3 Berlin · 7 Thüringen · 15 Sachsen · 11 Sachsen-Anhalt · 8 Brandenburg · 12 Mecklenburg-Vorpommern · 24 Schleswig-Holstein
Datensätze
284
mit Prüfdatum und Wiedervorlage
Quellenverweise
648
öffentlich nachvollziehbar
kritischer Zyklus
90
Tage als Höchstfrist

Innerhalb der Prüffrist bedeutet nicht live geöffnet. Wetter, Pegel, Sperrung, Termin und Beschilderung können sich nach jeder redaktionellen Prüfung ändern.

Vor-Anfahrt-Check
Fünf Zustände

Jeder Zustand hat eine konkrete Folge.

Eine Fristüberschreitung, ein Quellenwiderspruch und eine nicht erreichbare Quelle sind drei verschiedene Probleme. Deshalb führen sie zu unterschiedlichen Prüfwegen – aber nie zu einer stillen Freigabe.

01
Innerhalb Prüffrist

Quellenstand innerhalb der Prüffrist

Quelle erreichbar, Aussage konsistent und Prüffrist noch nicht erreicht.

Die Aussage bleibt belegt, ist aber keine Live-Freigabe. Vor der Anfahrt zählt erneut die Originalquelle.
02
Bald zur Wiedervorlage

Wiedervorlage in höchstens 30 Tagen

Die Frist endet in höchstens 30 Tagen. Der Datensatz rückt in die priorisierte Pflege.

Der Beleg ist noch innerhalb der Frist, wird aber priorisiert erneut geprüft. Tagesdaten müssen sofort kontrolliert werden.
03
Veraltet

Prüffrist abgelaufen

Die Wiedervorlage ist überschritten. Der letzte Beleg bleibt sichtbar, die Aktualitätsaussage endet.

Die Angabe darf nicht mehr als aktuell behandelt werden. Der Beleg bleibt sichtbar, bis eine neue Prüfung abgeschlossen ist.
04
Widerspruch

Widersprüchliche Quellen

Belastbare Quellen widersprechen sich. Zugang, Preis oder Öffnung bleiben ungeklärt und werden nicht freigegeben.

Kritische Aussagen bleiben gesperrt, bis die zuständige Stelle den Widerspruch belastbar auflöst.
05
Quelle nicht erreichbar

Quelle derzeit nicht erreichbar

Die maßgebliche Seite oder Datei ist nicht nutzbar. Der letzte Nachweis wird dokumentiert, aber nicht als aktuell fortgeschrieben.

Der letzte Nachweis bleibt dokumentiert, verliert aber seinen aktuellen Vertrauensstatus. Kritische Angaben werden nicht fortgeschrieben.
Kritische Angaben

Je wichtiger die Aussage, desto stärker der Beleg.

Zugang, Öffnung, Anmeldung, Preis, Sperrung sowie verbindliche Natur- und Sicherheitsregeln werden nicht aus Foren, alten Karten oder ungeklärten Drittangaben übernommen.

Aussagenotwendige QuellenartPrüfrhythmus
Zugang und BerechtigungBetreiber, Behörde oder zuständiger Verbandspätestens nach 90 Tagen und vor jeder Anfahrt
Öffnung und Sperrunglaufender Betriebs- oder Statushinweisimmer unmittelbar vor der Anfahrt
Anmeldung und Preisoffizieller Buchungs-, Gebühren- oder Regelwegspätestens nach 90 Tagen und vor Buchung
Natur- und SicherheitsregelnVerordnung, Betreiberordnung oder Verbandsregelbei Änderungsanzeichen sofort, sonst feste Wiedervorlage

90 Tage sind eine Höchstfrist, kein Warteversprechen. Ein belastbarer Änderungshinweis, eine neue Sperrmeldung oder ein nicht erreichbarer Beleg löst die Prüfung sofort aus.

Quellenhierarchie

Zuständigkeit schlägt bloße Bekanntheit.

Viele Fundstellen machen eine Aussage nicht automatisch stärker. Entscheidend ist, wer für genau diesen Zugang, diese Regel oder diesen Termin verantwortlich ist.

  1. 01

    Zuständige Stelle

    Betreiber, Behörde oder Gewässereigentümer tragen Zugang, Sperren, Gebühren und verbindliche Regeln.

  2. 02

    Fachverband oder Verein

    Geeignet, wenn diese Stelle den konkreten Betrieb organisiert oder ein veröffentlichtes Regelwerk verantwortet.

  3. 03

    Offizieller Buchungs- und Statusweg

    Dient für Termin, Preis oder aktuelle Verfügbarkeit; eine alte Angebotsseite ersetzt keinen verfügbaren Termin.

  4. 04

    Ergänzende Fachquelle

    Kann Tiefe, Charakter oder Planung erklären, überstimmt aber keine zuständige Zugangs- oder Sperrquelle.

Stopppfad

Was passiert, wenn ein Beleg nicht mehr trägt?

Die Redaktion bewahrt die Spur, trennt die betroffene Kernaussage vom aktuellen Status und eröffnet eine Wiedervorlage. Erst ein neuer, zuständiger und widerspruchsfreier Nachweis beendet den Stopp.

  1. 01

    Status wechseln – nicht erreichbar, widersprüchlich oder abgelaufen sichtbar markieren.

  2. 02

    Kritische Aussage begrenzen – keine Öffnung, keinen Preis und keinen Zugang fortschreiben.

  3. 03

    Zuständige Stelle prüfen – neue Quelle oder belastbare Klärung dokumentieren.

  4. 04

    Neu datieren – erst nach abgeschlossener Prüfung zurück in den aktuellen Zustand.

Öffentlich kontrollierbar

648 Verweise bleiben bis zum Datensatz nachvollziehbar.

Das Quellenregister zeigt Quelle, Prüfdatum, Wiedervorlage und Lebenszyklusstatus. Die Status- und Sicherheitslogik übersetzt Abweichungen in einen klaren Stoppweg.

Status und Stopps prüfen Alle Quellen öffnen Fristen im Überblick