Tauchen im Saarland: klein im Bestand. Groß in der Klarheit.
Bostalsee und Stausee Losheim sind die zwei aktuell vom Landesverband benannten Tauchseen. Beide Profile erklären Anmeldung, Einstieg, Tiefe, Kaltwasseranforderung, Tagesprüfung und Grenzen – ohne Weiher, Steinbrüche oder Nachbarländer künstlich hinzuzuzählen.
Eigene kaltwassertaugliche Ausrüstung, Buddy-System, lokale Sicherheitshinweise und eine neue Tagesprüfung gehören bei beiden Seen zum Zugangsweg.
Saarland-Tauchplatzführer
Zwei Seen – zwei eindeutig getrennte Einstiegswege.
Jedes Dossier enthält fünf Planungsschritte, vier Aussagegrenzen, zwölf feste Qualitätsfelder und direkte Originalquellen.
01Landkreis Sankt Wendel · Nordsaarland
Bostalsee
Der Bostalsee ist der größere der zwei vom Saarländischen Tauchsportbund ausgewiesenen Tauchseen. Vor jedem Tauchgang ist die Anmeldung an der Rettungswache erforderlich. Der offizielle Einstieg liegt am Staudamm bei Gonnesweiler; ein weiterer möglicher Weg wird an der Surferbasis beschrieben. Übungsplattform, kleines Segelboot und Unterwasserfiguren sind Orientierungspunkte, aber keine Garantie für Zustand oder Sicht.
Tiefe
etwa 15–18 m
Einstieg
Offizieller Einstieg am Staudamm; Surferbasis nur als möglicher Weg
Der Stausee Losheim ist der zweite vom Saarländischen Tauchsportbund ausgewiesene Tauchsee. Getaucht wird üblicherweise über den festgelegten Bereich beim DLRG-Wachhäuschen am Tretbootverleih. Der STSB empfiehlt, aktuelle Bedingungen und örtliche Regeln abzufragen und möglichst über einen regionalen Tauchverein zu tauchen. Eine allgemeine Basis-, Leih- oder Füllleistung wird nicht zugesagt.
Tiefe
bis etwa 15 m
Einstieg
Festgelegter Einstiegsbereich beim DLRG-Wachhäuschen / Tretbootverleih
Vier Fallgruppen bleiben bewusst außerhalb des Bestands.
Eine Wasserfläche, ein alter Tauchbericht oder räumliche Nähe reichen nicht. Erst ein aktueller, zuständiger Zugangsbeleg eröffnet ein öffentliches Profil.
01Kein freier Portal-Tauchplatz
Saar, Mosel und Schifffahrtswege
Strömung, Schiffsverkehr, Uferrechte und mögliche behördliche Regeln verlangen einen eigenen zuständigen Zugangsbeleg. Der STSB führt sie nicht als saarländische Tauchseen.
Reviere in Rheinland-Pfalz, Luxemburg und Frankreich
Der STSB nennt nahe Ausflugsziele ausdrücklich separat. Sie werden später dem richtigen Land oder Staat zugeordnet und nicht dem Saarland zugeschlagen.