Platzbezogen vorbereiten

Ein Briefing aus den veröffentlichten Platzdaten.

Wähle einen der 48 geprüften NRW-Pilotplätze. Das Briefing bündelt Planung, sichtbare Grenzen und Primärquelle – ohne aktuelle Bedingungen oder persönliche Eignung zu behaupten.

Münsterland · Freigewässer

Torfmoorsee · Hörstel

Kommunal geregelter Tauchbereich im Torfmoorsee. Tauchen ist vom 1. April bis 31. Oktober zwischen Sonnenauf- und Sonnenuntergang nach Registrierung bei der Stadt Hörstel und nur in den gekennzeichneten Bereichen erlaubt.

Zugang
Anmeldung erforderlich
Tiefe
Tiefe amtlich nicht ausgewiesen
Niveauangabe
Brevet erforderlich
Prüfdatum
22.08.2026
Wiedervorlage
20.10.2026
Verantwortliche Stelle
Stadt Hörstel
Vorbereitung aus der Quelle
  1. Gemeingebrauchsverordnung und aktuelle Hinweise der Stadt vollständig lesen und die Tauchanmeldung vor der Fahrt abschließen.

  2. Gültige Tauchlizenz mitführen; Ausbildungstauchgänge nur unter der in der Verordnung genannten Aufsicht planen.

  3. Vor Ort ausschließlich die gekennzeichneten Einstiegs- und Tauchbereiche nutzen und aktuelle Veranstaltungshinweise beachten.

Sichtbare Grenzen und Hinweise
  • Vom 1. November bis 31. März ist der Gemeingebrauch zum Schutz von Natur und Fischpopulation untersagt.

  • Gewerbliche Tauchschulen benötigen eine gesonderte Genehmigung der Stadt Hörstel.

  • Die Anmeldung ersetzt weder Buddycheck noch die aktuelle Beurteilung von Wasserqualität, Wetter und Bedingungen am Tauchtag.