Profil veröffentlicht
Die benannten Angaben besitzen einen sichtbaren Quellen- und Prüfstand. Das ist keine Tagesfreigabe.
Münsterland · Hörstel-Bevergern
Kommunal geregelter Tauchbereich im Torfmoorsee. Tauchen ist vom 1. April bis 31. Oktober zwischen Sonnenauf- und Sonnenuntergang nach Registrierung bei der Stadt Hörstel und nur in den gekennzeichneten Bereichen erlaubt.
Nächsten Schritt für diesen Platz klärenKI-Symbolbildkein Foto dieses Tauchplatzes
Die Aussage bleibt belegt, ist aber keine Live-Freigabe. Vor der Anfahrt zählt erneut die Originalquelle.
Der belegte Profilstand, der vorgeschriebene Zugang, die aktuelle Lage und deine persönliche Eignung sind vier verschiedene Prüfungen. Nur wenn keine davon stoppt, geht die Planung vor Ort weiter.
Die benannten Angaben besitzen einen sichtbaren Quellen- und Prüfstand. Das ist keine Tagesfreigabe.
Ohne vollständig bestätigten Anmeldeweg nicht einsteigen.
Anmeldung erforderlichSperren, Wetter, Pegel, Sicht, Beschilderung und tatsächlicher Betrieb müssen heute neu geprüft werden.
Ausbildung, Erfahrung, Gesundheit, Buddy, Gasplanung und Ausrüstung bewertet dieses Portal nicht für dich.
Die Lage vor Ort widerspricht der Planung – dann gilt die strengere Information und der Einstieg bleibt aus.
Zusammen mit 19 Prüf- und Ausschlussfällen werden aktuell 58 NRW-Gewässer transparent geführt.
Gemeinsame Gewässerregeln, der konkrete Tauchbereich, der physische Einstieg und der organisatorische Zugangsweg werden getrennt gespeichert. So entstehen keine künstlichen Dubletten oder erfundenen Zugangspunkte.
Hörstel-Bevergern
gemeinsame Basis1 ausgewiesene Tauchzone · Tiefe amtlich nicht ausgewiesen
quellenbelegtVor Nutzung prüfen
quellenbelegtBelegte Angaben, Teilinformationen und offene Punkte werden nicht vermischt. Das Profil erleichtert die Vorbereitung, ersetzt aber weder Originalquelle noch Tagesprüfung.
Anmeldung erforderlich · Registrierung vor dem Tauchgang über die Stadt Hörstel
Anmeldung: Registrierung vor dem Tauchgang über die Stadt Hörstel
Aktuellen Preis vor Nutzung prüfen
Tiefe amtlich nicht ausgewiesen
Brevet erforderlich
Mehrere Einstiegsstellen als Gruppe belegt; Einzelpositionen bleiben offen
Parkweg und aktuelle örtliche Regelung nicht vollständig belegt
Sanitär, Umkleide, Steg oder Basis nicht vollständig ausgewiesen
Keine belastbare Füllmöglichkeit am Platz ausgewiesen
Örtliche Regel: Vom 1. November bis 31. März ist der Gemeingebrauch zum Schutz von Natur und Fischpopulation untersagt.
Vom 1. November bis 31. März ist der Gemeingebrauch zum Schutz von Natur und Fischpopulation untersagt.
Stadt Hörstel · Tauchanmeldung Torfmoorsee · geprüft 22.08.2026
Keine erfundenen Preise, Einstiege, Parkplätze, Füllstationen, Live-Sichtweiten oder Freigaben.
Acht feste Planungsfelder trennen belegte Angaben, Teilinformationen und Punkte zur direkten Prüfung. Dieses Schema gilt für alle 48 NRW-Profile und ergänzt die Originalquelle – es ersetzt keine Freigabe am Tauchtag.
Anmeldung erforderlich · Registrierung vor dem Tauchgang über die Stadt Hörstel
Stadt Hörstel
Vor Nutzung prüfen
Tiefe amtlich nicht ausgewiesen
Brevet erforderlich
Einstieg: nur an den zugelassenen und gekennzeichneten Ein- und Ausstiegsstellen
Vom 1. November bis 31. März ist der Gemeingebrauch zum Schutz von Natur und Fischpopulation untersagt.
Stadt Hörstel · Tauchanmeldung Torfmoorsee · geprüft 22.08.2026 · Wiedervorlage 20.10.2026
Dieses Motiv ist ausschließlich eine redaktionelle Visualisierung. Ein reales Ortsfoto erscheint erst, wenn Motivbezug, Urheber, Rechtegeber, Nutzungsumfang, Bildnachweis und Entfernungskontakt schriftlich dokumentiert sind.
Dieses Dossier ordnet die vorhandenen Quellen als Entscheidungsweg. Es ergänzt keine Vermutungen und macht aus einem Quellenstand keine aktuelle Tauchfreigabe.
Anmeldung erforderlich. Verantwortlich geführt wird der Platz durch Stadt Hörstel.
Freigewässer · Tiefe amtlich nicht ausgewiesen · veröffentlichtes Niveau: Brevet erforderlich.
Gemeingebrauchsverordnung und aktuelle Hinweise der Stadt vollständig lesen und die Tauchanmeldung vor der Fahrt abschließen.
Vom 1. November bis 31. März ist der Gemeingebrauch zum Schutz von Natur und Fischpopulation untersagt.
Jedes Feld folgt demselben Raster. „Offen“ ist keine Abwertung, sondern eine sichtbare Grenze gegen Vermutungen.
Anmeldung: Registrierung vor dem Tauchgang über die Stadt Hörstel
In der geprüften Quelle nicht belastbar ausgewiesen; vor der Anreise direkt prüfen.
Saison: 1. April bis 31. Oktober, jeweils von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang
Einstieg: nur an den zugelassenen und gekennzeichneten Ein- und Ausstiegsstellen · Tauchbereich: ausschließlich innerhalb der amtlich gekennzeichneten Tauchfläche
In der geprüften Quelle nicht belastbar ausgewiesen; vor der Anreise direkt prüfen.
In der geprüften Quelle nicht belastbar ausgewiesen; vor der Anreise direkt prüfen.
In der geprüften Quelle nicht belastbar ausgewiesen; vor der Anreise direkt prüfen.
Redaktionelle Grenze: Vom 1. November bis 31. März ist der Gemeingebrauch zum Schutz von Natur und Fischpopulation untersagt.
Stadt Hörstel
Stadt Hörstel · Tauchanmeldung Torfmoorsee · geprüft 22.08.2026 · Wiedervorlage 20.10.2026
Auf einen Blick
Vor der Anreise
Gemeingebrauchsverordnung und aktuelle Hinweise der Stadt vollständig lesen und die Tauchanmeldung vor der Fahrt abschließen.
Gültige Tauchlizenz mitführen; Ausbildungstauchgänge nur unter der in der Verordnung genannten Aufsicht planen.
Vor Ort ausschließlich die gekennzeichneten Einstiegs- und Tauchbereiche nutzen und aktuelle Veranstaltungshinweise beachten.
Direkte Zuordnungen gelten nur für öffentlich belegte Rollen an diesem Platz. Regionale Treffer sind Alternativen zur weiteren Prüfung, keine Empfehlung.
Freigabe, Anmeldung, Nachweise und mögliche Gebühr direkt bestätigen.
Kursbezug, Treffpunkt, Wassertermin und Voraussetzungen schriftlich klären.
Verfügbarkeit, Atemgas, Prüfanforderungen, Abholung und Preis erfragen.
Die Zuordnung basiert auf öffentlichen Quellen. Sie ist keine Empfehlung und keine Aussage über Qualität.
Für Betreiber, Vereine und Tauchbasen